Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Für alle Pflegegeldempfänger gesetzlich verpflichtend.
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und beziehen Pflegegeld?
Dann müssen regelmäßige Beratungseinsätze durchgeführt werden – andernfalls kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar vollständig streichen.
Wer ist betroffen?
Pflegegrad 2 - 5 → verpflichtender Besuch alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5 → freiwillige Beratung alle 3 Monate
Pflegegrad 1 → freiwillige Beratung möglich
Das Wichtigste:
✔ Komplett kostenlos
✔ Kostenübernahme durch die Pflegekasse
✔ Durchführung durch examinierte Pflegefachkräfte
✔ Unterstützung und praktische Tipps für pflegende Angehörige
✔ Keine Kontrolle – sondern Hilfe und Beratung im Pflegealltag
Beim Beratungseinsatz erhalten Sie Unterstützung zu:
- häuslicher Pflegepraxis
- Entlastungsmöglichkeiten
- Pflegehilfsmitteln
- Sicherheit und Versorgung im Alltag
- Fragen rund um die Pflege
- Pflegerische Hilfsangebote
Wir kümmern uns zuverlässig um Ihren verpflichtenden Qualitätssicherungsbesuch und melden diesen direkt an die Pflegekasse.
Jetzt Termin vereinbaren und Pflegegeld sichern!
Margarete Henschel
Leistungsabrechnung2@caritas-hoevelhof.de
05257 93 83 94 10
Regina Thissen
Leistungsabrechnung1@caritas-hoevelhof.de
05257 93 83 94 11